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Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)

TC CONTAINER GMBH

1. Allgemeine Bestimmungen / Geltungsbereich

1.1

Die vorliegenden AVB gelten für alle Verträge zwischen der TC CONTAINER GMBH (im Folgenden: TC CONTAINER) und Kunden über den Kauf und/oder die Lieferung von beweglichen Sachen (Waren).

1.2

Die AVB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.3

Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass TC CONTAINER in jedem Einzelfall wieder auf die AVB hinweisen muss.

1.4

Diese AVB gelten ausschließlich; abweichende, entgegenstehende und/oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als TC CONTAINER ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt unter anderem auch dann, wenn der Kunde im Rahmen einer Bestellung auf seine eigenen AGB verweist und TC CONTAINER diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Auch die Entgegennahme einer Bestellung oder Leistungs-erbringung durch TC CONTAINER stellt keine Zustimmung zu den AGB des Kunden dar.

1.5

Individuelle Vereinbarungen und Angaben innerhalb einer Auftragsbestätigung haben im Einzelfall Vorrang vor diesen AVB.

1.6

Handelsklauseln sind im Zweifel gemäß den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen INCOTERMS in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung auszulegen.

1.7

Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1

Angebote von TC CONTAINER sind freibleibend und unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2

Verbindliche Angebote von TC CONTAINER können, sofern nicht abweichend geregelt, binnen fünf Werktagen nach deren Zugang beim jeweiligen Vertragspartner angenommen werden.

 

3. Preise / Zahlungsbedingungen

3.1

Falls nicht im Einzelfall anderes vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zuzüglich der bei Vertragsabschluss geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2

Wird die Ware auf Verlangen des Kunden an einen anderen Bestimmungsort geliefert, trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager wie auch die Kosten einer vom Kunden gewünschten Transportversicherung.

3.3

Etwaig anfallende Zölle, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

3.4

Die Rechnungsbeträge sind, falls im Einzelfall nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab dem Zugang der Rechnung beim Kunden fällig.

 

Die Zahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages hat durch Banküberweisung auf das von TC CONTAINER in der Rechnung aufgeführte Konto ohne Abzug zu erfolgen.

 

Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Anspruch auf den sog. kaufmännischen Fälligkeitszins gemäß § 353 HGB gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch TC CONTAINER bleibt vorbehalten.

3.5

Dem Kunden stehen Aufrechnungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Gegenrechte des Kunden bei Mängeln der Ware bleiben hiervon unberührt.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

3.6

Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist TC CONTAINER nach Maßgabe des § 321 BGB zur Leistungsverweigerung und ggfs. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

4. Lieferfristen / Verzug

4.1

Lieferfristen werden individuell vereinbart bzw. bei Annahme einer Bestellung angegeben. Sollte das nicht der Fall sein, beträgt die Lieferfrist bis zu 12 Wochen ab Vertragsschluss.

4.2

Sollte TC CONTAINER verbindliche Lieferfristen aus Gründen nicht einhalten können, die TC CONTAINER nicht zu vertreten hat (sog. Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird TC CONTAINER den Kunden unverzüglich darüber informieren und den voraussichtlich neuen Liefertermin mitteilen.

 

Eine Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt unter anderem auch bei einer nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung durch einen Zulieferer vor, wenn TC CONTAINER ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat oder bei sonstigen Störungen innerhalb der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt.

 

Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist TC CONTAINER dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; in diesem Fall werden bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich an diesen erstattet.

4.3

Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gerät TC CONTAINER in Lieferverzug, kann der Kunde einen pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalender-woche des Verzugs 0,5 Prozent des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5 Prozent des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. TC CONTAINER bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden kein Schaden oder ein geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

4.4

Die Rechte des Kunden gemäß den Haftungsbestimmungen nach Ziffer 7.) dieser AVB und die gesetzlichen Rechte von TC CONTAINER bleiben unberührt.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1

Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer ggfs. laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich TC CONTAINER das Eigentum an den verkauften Waren vor.

5.2

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat TC CONTAINER unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die TC CONTAINER gehörenden Waren erfolgen.

5.3

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist TC CONTAINER berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszu-verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; vielmehr ist TC CONTAINER berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten.

 

Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf TC CONTAINER diese Rechte nur geltend machen, wenn dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder das Setzen einer derartigen Frist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

5.4

Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu verarbeiten:

5.4.1

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der gekauften Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei TC CONTAINER als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, erwirbt TC CONTAINER Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

5.4.2

Die aus dem Weiterverkauf der gekauften Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils von TC CONTAINER gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an TC CONTAINER ab. TC CONTAINER nimmt die Abtretung an.

5.4.3

Der Kunde bleibt neben TC CONTAINER zur Einziehung der Forderung ermächtigt. TC CONTAINER verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber TC CONTAINER nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und TC CONTAINER nicht vom Vertrag zurücktritt oder die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herausverlangt. Ist dies aber der Fall, so kann TC CONTAINER verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu-gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist TC CONTAINER in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

5.4.4

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 Prozent, wird TC CONTAINER auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von TC CONTAINER unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden freigeben.

​

6. Rechte bei Mängeln der Ware

 

Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und/oder Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

6.1

TC CONTAINER haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertrags-schluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt.

6.2

Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist.

6.2.1

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen ab Ablieferung der Ware beim Kunden gegenüber TC CONTAINER in Textform (z.B. Brief, eMail) anzuzeigen.

6.2.2

Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen ab der Entdeckung der Mängel gegenüber TC CONTAINER in Textform (z.B. Brief, eMail) anzuzeigen.

6.2.3

Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Mängelanzeige, ist die Haftung von TC CONTAINER für nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigte Mängel ausgeschlossen.

6.3

Ist die gelieferte Ware mangelhaft, ist TC CONTAINER zunächst berechtigt, die Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangel-freien Sache (Ersatzlieferung) – zu bestimmen.

 

Ist die von TC CONTAINER gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann dieser die gewählt Art der Nacherfüllung ablehnen.

 

Das Recht von TC CONTAINER, die Nacherfüllung ggfs. unter den gesetzlichen Voraus-setzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

6.4

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung der Ware beim Kunden. Diese Verjährungsfrist von einem Jahr gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen – es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß den Haftungs-bestimmungen nach Ziffer 7.1 verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungs-fristen.

 

7. Haftungsbestimmungen

7.1

Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet TC CONTAINER uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen.

 

Darüber hinaus haftet TC CONTAINER uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.

7.2

Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 7.1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet TC CONTAINER, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch-führung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von TC CONTAINER auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

7.3

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.​

 

8. Schlussbestimmungen

8.1

Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen TC CONTAINER und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2

Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) finden keine Anwendung.

8.3

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand – auch der internationale Gerichtsstand – für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von TC CONTAINER. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis von TC CONTAINER, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

8.4

Vertragssprache ist Deutsch.